Aufzeichnung der Arbeitszeit betrifft alle Minijobber

Das Bundeskabinett hat zwei Verordnungen auf den Weg gebracht, die im Detail die gesetzlichen Pflichten nach dem Mindestlohngesetz regeln. Mit der Verordnung über Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sollen gesetzlichen Vorgaben zur Aufzeichnungspflicht angepasst und vereinfacht werden und die Mindestlohnkontrollen der Zollverwaltung effizienter und effektiver werden. Lesen Sie hierzu die Ausführungen von Dipl.- Fw., Steuerberaterin Michaela Roschei

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