Dienstreise mit Urlaubsplus

Sie können auch das Finanzamt an Ihrer verlängerten Dienstreise beteiligen. Unter welchen Voraussetzungen lesen Sie in der Süddeutsche Zeitung in Ihrer Ausgabe vom 21.10.2014:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/beruf-dienstreise-mit-urlaubsplus-1.2182135

P.S. Um Ihr Haus und die Daheimgebliebenen kümmern sich kompetent und diskret zertifizierte Haushüter

 

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