Seriöse Haushüter beseitigen im Herbst das Laub auf dem Bürgersteig und räumen im Winter den Schnee vom Hauszugang. Diese Dienstleistung kann, selbst wenn es sich hierbei teilweise um eine im öffentlichen Eigentum stehende Straßenfront des Grundstückeigentümers handelt, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a EStG in der Einkommenssteuererklärung begünstigt werden.