Die Welt berichtet in Ihrer Ausgabe vom 20.02.2015 – Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass man die Pflege von Haustieren von der Steuer absetzen kann. Die Betreuungskosten für zwei Millionen Hühner vor der Schlachtung dagegen nicht. Weiter :http://www.welt.de/debatte/kolumnen/zippert_zappt/article137675154/Meerschweinchen-Pilates-ist-steuerlich-absetzbar.html